Eingeschränkte
Revision
Eingeschränkte Revision
Die eingeschränkte Revision ist die Schweizer Revisionsart für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie ist erforderlich, wenn ein Unternehmen mehr als 10 Vollzeitstellen hat. Die Obergrenze für eine eingeschränkte Revision ist erreicht, wenn das Unternehmen einen Umsatz von über 40 Millionen Franken, eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Franken oder mehr als 250 Mitarbeiter aufweist.
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Umfassende Erfahrung mit kleinen und mittleren Unternehmen sowie Stiftungen. Dadurch können wir Ihnen im Rahmen der eingeschränkten Revision auch wertvolle Hinweise oder Tipps zu steuerlichen Themen geben.
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Ein hohes Mass an Professionalität, Integrität und individueller Kundenbetreuung. Unsere Kunden schätzen besonders die Abschlussbesprechung, da sie umfassende Informationen erhalten.
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