Häufig nehmen Unternehmen den Forschungs- und Entwicklungskostenabzug aus der STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung) nicht in Anspruch, weil sie davon ausgehen, die eigenen Aufwendungen qualifizierten nicht, denn der Abzug sei nur für grosse Pharmakonzerne eingeführt worden, die Grundlagenforschung betreiben. Das ist eine falsche Annahme.

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